Warum GEG-Compliance für Hausverwaltungen Pflicht ist
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2024 für Hausverwaltungen kein Randthema mehr. Mit der GEG-Novelle und der Einführung der 65-%-EE-Pflicht nach §71 GEG stehen Verwalter vor konkreten Handlungspflichten — und Haftungsrisiken.
Dieser Artikel zeigt die fünf häufigsten Fehler und wie professionelle Hausverwaltungen sie systematisch vermeiden.
Fehler 1: Kein Überblick über Anlagenbaujahre
Viele Hausverwaltungen wissen schlicht nicht, wie alt die Heizungsanlagen in ihrem Portfolio sind. Dabei ist das Baujahr der entscheidende Parameter für §72 GEG: Kessel ohne Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden.
Was zu tun ist: Legen Sie eine einfache Tabelle an — Objekt, Kesseltyp, Baujahr, Brennstoff. Das reicht als erster Schritt zur Risikoeinschätzung.
Fehler 2: Eigentümer nicht rechtzeitig informieren
WEG-Verwalter haften nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG für die ordnungsgemäße Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Dazu gehört auch die rechtzeitige Information über GEG-bedingte Sanierungspflichten.
Wer erst dann informiert, wenn eine Frist abgelaufen ist, riskiert die Abberufung und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.
Was zu tun ist: Nehmen Sie GEG-Status-Updates als festen Punkt in die jährliche Eigentümerversammlung auf.
Fehler 3: Kommunale Wärmeplanung ignorieren
Viele Sanierungsentscheidungen werden getroffen, ohne dass die kommunale Wärmeplanung berücksichtigt wird. Wer heute eine teure Wärmepumpe einbaut und zwei Jahre später erfährt, dass das Gebäude im Fernwärme-Ausbaugebiet liegt, hat Investitionskosten doppelt verursacht.
Was zu tun ist: Fragen Sie vor jeder Heizungssanierung bei der Gemeinde nach dem aktuellen Wärmeplanungs-Status.
Fehler 4: Energieausweis-Pflichten vernachlässigen
Bei Verkauf und Neuvermietung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden (§80 GEG). Fehlt er, drohen Bußgelder bis 15.000 EUR. In der Praxis laufen viele Ausweise ab, ohne dass die Hausverwaltung es bemerkt.
Was zu tun ist: Erfassen Sie Ausstellungsdatum und Ablaufdatum aller Energieausweise im Portfolio. Energieausweise sind 10 Jahre gültig.
Fehler 5: §72-Pflicht bei Eigentümerwechsel übersehen
Wenn ein Objekt verkauft wird und eine §72-pflichtige Heizung hat, muss der neue Eigentümer innerhalb von 2 Jahren tauschen. Hausverwaltungen, die in Transaktionen involviert sind, haben eine Hinweispflicht.
Was zu tun ist: Integrieren Sie eine §72-Prüfung in jeden Ankaufprozess und dokumentieren Sie die Hinweiserteilung schriftlich.
Fazit: Systematik statt Einzelfallprüfung
GEG-Compliance ist für Hausverwaltungen nur dann beherrschbar, wenn sie systematisch angegangen wird — mit einer zentralen Datenbasis, automatischen Fristenalerts und revisionssicherer Dokumentation.
Genau dafür wurde GEGCheck entwickelt: Portfolio-Compliance auf einen Blick, ohne Excel-Chaos.