Was ist das GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale Bundesgesetz für die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland. Es regelt Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und Heizungsanlagen. Die Novelle 2024 brachte erhebliche Verschärfungen, die Hausverwaltungen direkt betreffen.
Die wichtigsten Änderungen 2024
§71 GEG – 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht
Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Pflicht gilt für Neueinbauten nach dem 1. Januar 2024, gestaffelt nach Gemeindegroße. In Kommunen mit Wärmeplanung gelten besondere Übergangsfristen.
§72 GEG – Austauschpflicht für alte Heizkessel
Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen grundsätzlich ausgetauscht werden. Es gibt Ausnahmen für Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, sowie für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.
§60b GEG – Hydraulischer Abgleich
In Gebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten und Gas-Zentralheizung war bis 2024 ein hydraulischer Abgleich Pflicht. Die Nachweispflicht gilt auch für Hausverwaltungen.