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Grundlagen

GEG 2024: Das Wichtigste für Hausverwaltungen

Das Gebäudeenergiegesetz wurde 2024 umfassend novelliert. Für Hausverwaltungen ergeben sich klare Handlungspflichten — hier sind die wichtigsten Punkte.

Was ist das GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist das zentrale Bundesgesetz für die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland. Es regelt Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und Heizungsanlagen. Die Novelle 2024 brachte erhebliche Verschärfungen, die Hausverwaltungen direkt betreffen.

Die wichtigsten Änderungen 2024

§71 GEG – 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht

Ab 2024 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Die Pflicht gilt für Neueinbauten nach dem 1. Januar 2024, gestaffelt nach Gemeindegroße. In Kommunen mit Wärmeplanung gelten besondere Übergangsfristen.

§72 GEG – Austauschpflicht für alte Heizkessel

Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen grundsätzlich ausgetauscht werden. Es gibt Ausnahmen für Eigentümer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, sowie für Niedertemperatur- und Brennwertkessel.

§60b GEG – Hydraulischer Abgleich

In Gebäuden mit mehr als sechs Wohneinheiten und Gas-Zentralheizung war bis 2024 ein hydraulischer Abgleich Pflicht. Die Nachweispflicht gilt auch für Hausverwaltungen.

Fristen im Überblick

Seit 1.1.202465-%-EE-Pflicht für neue Heizungen in Großstädten (>100.000 EW)
Ab 1.7.202665-%-EE-Pflicht gilt bundesweit (nach kommunaler Wärmeplanung)
Laufend§72 Austauschpflicht: Kessel >30 Jahre bei Eigentümerwechsel

Was müssen Hausverwaltungen jetzt tun?

Priorität 1: Bestandsaufnahme aller Heizungsanlagen im Portfolio.

Hausverwaltungen sollten für jedes Objekt dokumentieren: Baujahr der Anlage, Brennstoffart, Anzahl der Wohneinheiten. Daraus ergibt sich, welche Objekte unter §72-Austauschpflicht fallen könnten.

Priorität 2: Kommunale Wärmeplanung verfolgen. In Kommunen mit Wärmeplanung gelten Übergangszeiträume. Hausverwaltungen sollten die Pläne ihrer Kommunen kennen, bevor Investitionen geplant werden.

Priorität 3: Dokumentation vorbereiten. Bei Behördenprüfungen müssen Nachweise über GEG-konforme Heizungsanlagen vorgelegt werden können. Fehlende Dokumentation kann Bußgelder nach §108 GEG auslösen.

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