Kommunale Wärmeplanung: Was Hausverwaltungen wissen müssen
Ab 2026 müssen Kommunen Wärmepläne vorlegen. Das hat direkte Auswirkungen auf Heizungsentscheidungen — Hausverwaltungen sollten die Planung ihrer Kommunen kennen, bevor sie investieren.
Was ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG)?
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet alle deutschen Gemeinden, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Diese soll zeigen, wie die lokale Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral werden kann — durch Ausbau von Fernwärme, dezentraler erneuerbarer Energien oder grünem Wasserstoff.
Danach§71 GEG gilt bundesweit ohne Übergangsfrist für neue Heizungen
Was bedeutet das für Heizungsentscheidungen?
Der Wärmeplan Ihrer Gemeinde bestimmt, welche Heizungsart in Ihrem Gebiet langfristig sinnvoll ist:
Fernwärme-Ausbaugebiet: In diesen Gebieten wird Fernwärme ausgebaut — ein Anschluss könnte Pflicht werden. Investitionen in Wärmepumpen können suboptimal sein.
Dezentrales EE-Gebiet: Wärmepumpe oder Biomasse sind die empfohlene Lösung. Gute Planung möglich.
Wasserstoffgebiet: H2-ready-Heizungen können sinnvoll sein, wenn das H2-Netz verbindlich geplant ist.
Strategische Vorbereitung für Hausverwaltungen
Hausverwaltungen mit großem Portfolio sollten die kommunalen Wärmepläne aller relevanten Kommunen systematisch auswerten. Das gibt Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen und verhindert teure Fehlinvestitionen in heute noch zulässige, aber bald überholte Heizungsarten.
Konkret: Dokumentieren Sie für jedes Objekt, in welcher Gemeinde es liegt und ob ein Wärmeplan vorliegt oder in Kürze erwartet wird. Diese Information fließt direkt in die Sanierungsreihenfolge ein.
Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein Pflichtinstrument für deutsche Kommunen nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG). Kommunen müssen bis Ende 2026 (Großstädte: bis Ende 2026, kleinere Kommunen bis Ende 2028) einen Wärmeplan vorlegen, der zeigt, wie die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral wird.
Kann ich mit der Heizungssanierung warten, bis der Wärmeplan vorliegt?
Ja, wenn Ihre Heizung defekt ist und die Gemeinde noch keinen Wärmeplan hat, können Sie einen Ersatz mit 3-Jahres-Übergangsfrist einbauen. Nach Vorlage des Wärmeplans gelten die dortigen Vorgaben für neue Heizungen.
Was steht im Wärmeplan meiner Gemeinde?
Wärmepläne definieren Wärmeversorgungsgebiete (Fernwärme-Ausbaugebiete, dezentrale EE-Gebiete, Wasserstoffgebiete). Für Eigentümer ist entscheidend, in welchem Gebiet ihr Objekt liegt — das bestimmt, welche Heizungsart zukunftsfähig ist.
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